Schulformen
Das Schulwesen in Deutschland ist in verschiedene Schulstufen und Schulformen unterteilt.Die Schulformen unterteilen sich in die Primarstufe, die Sekundarstufe 1 und die Sekundarstufe 2.
Die Primarstufe bezeichnet die ersten vier Jahre in der Schullaufbahn, die Grundschulzeit. Mit Vollendung des sechsten Lebensjahres ist ein Mensch schulpflichtig. Die Klassen 1 bis 4 sollen einem Kind grundlegende Fähigkeiten beibringen und ihnen eine Routine beim Lernen verschaffen, um besser auf die weiterführenden Schulen vorbereitet zu sein. Grundschulen unterscheiden sich oft durch ihr religiöses Bekenntnis.
Gemeinschaftsgrundschulen bieten zwar Religionsunterricht auf christlicher Grundlage, aber mit gleichzeitiger Offenheit für andere religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen. Katholische oder evangelische Grundschulen unterrichten Religion auf der entsprechenden Grundlage, während Weltanschauungsschulen überhaupt keinen Religionsunterricht erteilen.
Mit dem ersten Halbjahreszeugnis der vierten Klasse, überlegen Eltern und Lehrer gemeinschaftlich über die weiterführende Schulform, für die das Kind aus unterschiedlichen Gründen am besten geeignet ist.
Nach der vierten Klasse tritt das Kind in die Sekundarstufe 1 eins, entweder durch den Besuch der fünften Klasse in einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder des Gymnasiums.
Die Klassen 5 und 6 dienen allerdings immer noch der Beobachtung der Schüler, um herauszufinden, dass die Wahl der Schulform dem Schüler entspricht und nennen sich deshalb Erprobungsstufen. Die Erprobungsstufen entfallen an der Gesamtschule, da hier ohnehin ein Verbund der verschiedenen Schulformen besteht.
In der Haupt- und Realschule hat man die Möglichkeit durch gute Leistungen im Abschluss nach der Klasse zehn die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe zu erhalten.
In der Gesamtschule entscheiden die Schüler zusammen mit den Eltern und Lehrer, welche Bildungsweg und –Abschluss ihnen am ehesten entspricht. Das Gymnasium bietet durchgehen den Unterricht von der fünften Klasse bis zur Jahrgangstufe 13. Nach dem Bestehen der Abitur- Prüfung erhält man so die Allgemeine Hochschulreife, also das Abitur.
